Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für erweiterte Dienstleistungen

Stand Januar 2008

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
den Bezug und die Benutzung der erweiterten
Dienstleistungen („Dienstleistungen“).
Der Vertrag betreffend die erweiterten Dienstleistungen
unterliegt dem Privatrecht. Der Bezug
von Dienstleistungen des Grundangebots erfolgt
gemäss den Bestimmungen des öffentlichen
Rechts.

 

2. Lieferung der Dienstleistungen
MeteoSchweiz liefert dem Kunden Dienstleistungen
in vereinbartem Umfang zur Nutzung gemäss
Ziff. 10 f. dieser Geschäftsbedingungen und der
separaten Vereinbarung.

 

3. Lieferungsmodalitäten
MeteoSchweiz liefert die Dienstleistungen mittels
der bei ihr vorhandenen Kommunikationstechnologien
an die vom Kunden bezeichnete Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen auf
der Grundlage der von MeteoSchweiz eingesetzten
Distributionskanäle anzunehmen.

 

4. Liefertermine
MeteoSchweiz garantiert die termingerechte Lieferung
derjenigen Dienstleistungen, welche ihr selber
zur Verfügung stehen.
MeteoSchweiz ist berechtigt, bei Nicht- oder
Falschlieferung von Dienstleistungen die vertragsgemässen
Dienstleistungen nachzuliefern.

 

5. Übermittlungsfehler
Mit der Versendung durch MeteoSchweiz geht die
Gefahr in Bezug auf die Übermittlung der Dienstleistungen
auf den Kunden über. Jede Partei meldet
der anderen Partei unverzüglich Übermittlungsfehler,
welche auf Mangelhaftigkeit der Übertragungsleitungen/-
geräte zurückzuführen sind.
Jede Partei behebt und trägt die Kosten für die
Mängelbehebung ihrer eigenen Übertragungsleitungen/-
geräte selber.

 

6. Richtigkeit/Vollständigkeit
MeteoSchweiz übernimmt keine Gewähr für die
inhaltliche Richtigkeit der Dienstleistungen.
MeteoSchweiz garantiert und haftet nicht für die
Vollständigkeit der Dienstleistungen. Meteo-
Schweiz übernimmt keine Haftung für einen allfälligen
Verlust übermittelter Dienstleistungen.

 

7. Dienstleistungen von Dritten
MeteoSchweiz schliesst jede Gewährleistung/Haftung
für die von Dritten gelieferten Dienstleistungen
aus und haftet nicht für verspätete Lieferung von
Dienstleistungen Dritter.

 

8. Preise
Der Kunde schuldet für die Dienstleistungen die
separat vereinbarten Preise.
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
Ohne besondere Abmachung ist die Lieferadresse
auch die Rechnungsadresse.
Allfällig anfallende weitere Kosten (Spesen, zusätzlicher
Personalaufwand, etc.) werden separat
in Rechnung gestellt.

 

9. Zahlungsverzug
MeteoSchweiz hat das Recht, bei nicht fristgerechter
Zahlung die weitere Lieferung von
Dienstleistungen bis zur vollständigen Tilgung aller
ausstehenden Beträge inkl. Verzugszins von 5
Prozent zu verweigern.
Der Kunde schuldet MeteoSchweiz pro Mahnung
eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.-- sowie
allfällige Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten
im vollen Umfang.

 

10. Nutzungsumfang
Sämtliche Immaterialgüter- und Nutzungsrechte
verbleiben bei ihren Rechtsträgern, einerlei, ob bei
MeteoSchweiz oder ihren Zulieferern.
Der Kunde erhält das Recht, die Dienstleistungen
im gesondert vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine
weitergehende Nutzung ist untersagt.
Der Kunde kann berechtigt werden, Formate und
grafische Layouts der Dienstleistungen zu verändern.
Beauftragt der Kunde eine Drittfirma mit der
Darstellung, Weiterverarbeitung oder Auswertung
der Dienstleistungen, um das Ergebnis für sich
selber zu nutzen, ist dies meldepflichtig. Der Kunde
ist zudem verpflichtet, die Verwendung der Dienstleistungen
mit der Drittfirma vertraglich zu regeln.
Der Kunde haftet dafür, dass die Drittfirma keinen
anderen oder weitergehenden Gebrauch von den
Dienstleistungen macht, als dem Kunden selber
erlaubt ist.
Jede andere Weitergabe der Dienstleistungen an
Dritte oder Wiederverkäufer sowie die Veräusserung,
Verpfändung oder Lizenzierung ist unzulässig.

 

11. Schutzpflichten
Der Kunde stellt sicher, dass keine unberechtigte
Nutzung der Dienstleistungen stattfindet.

Der Kunde sorgt für eine entsprechende Instruktion
der Mitarbeitenden, trifft branchenübliche Sicherheitsvorkehrungen
und führt regelmässig Kontrollen
durch, damit eine vertragswidrige Verwendung
ausgeschlossen ist.
Erfolgt die Verwendung der Dienstleistungen in
einer vertragswidrigen Art und Weise, setzt
MeteoSchweiz eine Frist von 48 Stunden zur Beseitigung
des vertragswidrigen und Wiederherstellung
des vertragsmässigen Zustandes.
Wird der vertragsmässige Zustand nicht innert
Frist wiederhergestellt, schuldet der Kunde
MeteoSchweiz eine Konventionalstrafe in der
Höhe eines Zwölftels des Betrages der von
MeteoSchweiz im vergangenen Jahr bezogenen
Dienstleistungen. Im Falle eines unterjährigen
Bezugs schuldet der Kunde den Betrag der
bezogenen Dienstleistungen geteilt durch die
Anzahl Monate der Vertragsdauer.
Falls der Kunde dennoch nicht innerhalb von
weiteren 72 Stunden den vertragswidrigen Zustand
beseitigt und den vertragsmässigen Zustand
wieder hergestellt hat, hat MeteoSchweiz das
Recht, ohne weitere Mahnung vollumfänglich vom
Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Entschädigungen
werden nicht rückerstattet. Für das
laufende Kalenderjahr geschuldete Entschädigungen
werden weiterhin geschuldet und sind
vertragsgemäss zu bezahlen. Zusätzlich schuldet
der Kunde eine Konventionalstrafe in der Höhe
des hälftigen Betrags der von MeteoSchweiz im
vergangenen Jahr bezogenen Dienstleistungen.
Im Falle eines unterjährigen Bezugs schuldet
der Kunde den halben Betrag der bezogenen
Dienstleistungen.
Verzichtet MeteoSchweiz auf einen Rücktritt
vom Vertrag, schuldet ihr der Kunde dennoch
eine Konventionalstrafe in der Höhe des hälftigen
Betrags der von MeteoSchweiz im vergangenen
Jahr bezogenen Dienstleistungen. Im
Falle eines unterjährigen Bezugs schuldet der
Kunde den halben Betrag der bezogenen
Dienstleistungen.
Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit
den Kunden nicht von seinen vertraglichen
Verpflichtungen.
Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt
ausdrücklich vorbehalten.

 

12. Quellenangabe
Die Quelle für die gelieferten Dienstleistungen ist
wie folgt anzugeben:
Bei direkter Weiterverbreitung in Textprodukten:
„Quelle: MeteoSchweiz“.
Bei direkter Weiterverbreitung bei grafischen Produkten:
"Quelle: MeteoSchweiz"

 

13. Rechtsgewährleistung
MeteoSchweiz erklärt, dass sie an den Dienstleistungen
selbst berechtigt ist. Sollten Dritte
aufgrund der Benützung der Dienstleistungen
gegen den Kunden eine Verletzung von Schutzrechten
sowie Ansprüche geltend machen, wird
MeteoSchweiz die Kosten für Verteidigung sowie
den weiteren Schaden übernehmen, sofern die
Verletzung der Schutzrechte nachweislich auf
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der
MeteoSchweiz zurückzuführen ist.
Der Kunde ist verpflichtet, MeteoSchweiz über
erhobene Ansprüche unverzüglich zu unterrichten
und schriftlich zur Führung des Prozesses, einschliesslich
des Rechts zum Vergleichsabschluss,
zu ermächtigen.

 

14. Haftung
MeteoSchweiz haftet für den direkten Schaden,
sofern der Kunde nachweist, dass MeteoSchweiz
vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.
Jegliche darüber hinausgehende Haftung der
MeteoSchweiz für indirekte Schäden, wie entgangener
Gewinn, Mangelfolgeschäden etc., wird
soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen.
Die Haftung der MeteoSchweiz für einfache Fahrlässigkeit
wird ausdrücklich wegbedungen.

 

15. Kündigung
Abonnementsverträge können vom Kunden schriftlich,
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Monat, auf das Ende einer mindestens
dreimonatigen Vertragsdauer gekündigt werden.

 

16. Katalogänderung
MeteoSchweiz behält sich das Recht vor, nach
einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten,
Dienstleistungen aus ihrem Katalog zu
streichen.

 

17. Schriftformvorbehalt
Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der
Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.

 

18. Teilnichtigkeit/Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung der AGB nichtig oder unwirksam
sein, werden weder die übrigen Bestimmungen
noch die AGB allgemein dadurch berührt.
Die Parteien schliessen die entstandene Regelungslücke
einvernehmlich. Eine Ersatzregelung
muss dem wirtschaftlichen Zweck, dem erzielten
Gleichgewicht und dem Geist des Vertrages
entsprechen.

 

19. Abweichende schriftliche Vereinbarungen
Allfällige abweichende schriftliche Vereinbarungen
gehen den AGB vor.

 

20. Änderungen der AGB
MeteoSchweiz behält sich jederzeitige Änderungen
der AGB vor.
Geänderte AGB werden dem Kunden schriftlich
oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben
und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als
genehmigt.

 

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich
Schweizerischem Privatrecht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

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